Glyphosat-Urteil: Im Namen der Wissenschaft

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA stuft Glyphosat, den meistverkauften Wirkstoff in Unkrautvernichtungsmitteln, als wahrscheinlich nicht krebserregend ein. Wer da Skandal ruft, von unglaublicher Ignoranz der Behörde oder gar von ihrer Käuflichkeit spricht, macht es sich zu einfach. Kritik am EU-Wirkstoffverfahren ist jedoch angebracht.

 Das Urteil vom 12. November 2015 der EFSA war zu erwarten. Es folgt der Position des Bundesamtes für Risikobewertung BfR, die schon länger zu einem offenen Geheimnis geworden war. Beide Behörden kommen damit zu einem anderen Schluss, als die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC der Weltgesundheitsorganisation. Diese hatte Anfang des Jahres erklärt, Glyphosat sei wahrscheinlich krebserregend für den Menschen.

Lobbydruck der Pestizidindustrie?

Die Konstellation war und ist brisant: Alle Urteile erfolgen im Namen der Wissenschaft, die gemeinhin im Ruf steht, objektiv zu sein. Und trotzdem stehen sie im Widerspruch zueinander. Wie kann das sein? Die Vorsitzende des Vereins Slow Food Deutschland, Dr. Ursula Hudson, erklärte sich das Ende September in einer Pressemitteilung so, gemünzt auf BfR und EFSA: „Die zuständigen Behörden erwecken leider den Eindruck, als hätten sie sich dem Lobbydruck der Pestizidindustrie unterworfen.“ Ihre Stimme steht stellvertretend für alle, die BfR und EFSA verhohlen oder unverhohlen Käuflichkeit vorwerfen. 

In dieser Situation ist klar: Nur ein äußerst gut begründetes Urteil hat die Chance, von möglichst vielen Menschen als glaubwürdig empfunden zu werden. Warum führt zum Beispiel eine Untersuchung an Mäusen, bei denen Lymphdrüsenkrebs bei Glyphosat-Aufnahme häufiger auftrat, nicht automatisch dazu, den Wirkstoff als krebserregend einzustufen? Die Antwort der EFSA in Kürze: Der Wert der Studie sei fraglich, weil eine Virusinfektion aufgetreten sei – die wiederum möglicherweise Tumorhäufigkeit und Überlebensrate beeinflusst habe. Vor allem aber hätten vier andere Mäuse-Studien keinen Hinweis auf einen krebserzeugenden Effekt erbracht. Diese Antwort ist plausibel.

Bewertung von reinem Glyphosat genügt nicht

Für das Vertrauen in das EFSA-Urteil besonders wichtig ist die Erklärung, warum es von dem der IARC abweicht (. Hier ist sie: Sie selber, so die EFSA, habe nur den reinen Wirkstoff bewertet, die IARC hingegen auch Pestizid-Formulierungen. Es gebe aber deutliche Hinweise darauf, dass die Zusatzstoffe in solchen Formulierungen deutlich giftiger und schädlicher für das Erbgut in den Zellen sind als Glyphosat selbst.  „Die Unterscheidung zwischen Wirkstoff und Pflanzenschutzmittel-Formulierung erklärt größtenteils die unterschiedliche Gewichtung der verfügbaren Daten seitens EFSA und IARC“, schreibt die EFSA.

Einleuchtend, allerdings gibt es ein Problem: Auf die Äcker werden keine reinen Wirkstoffe ausgebracht, sondern Pflanzenschutzmittel-Formulierungen. Die IARC-Bewertungen sind so gesehen deutlich realistischer als die der EFSA. Diese muss sich an das EU-Zulassungsverfahren halten, in dem eben zunächst nur der Wirkstoff betrachtet wird, während das Gesamtprodukt von den Zulassungsbehörden der einzelnen Mitgliedsländer bewertet werden soll. „Die Produkte eines Pestizidwirkstoffs, in der Kombination aller Inhaltsstoffe, müssen in geeigneter Form dahingehend überprüft werden, ob sie eine höhere Toxizität aufweisen als der Wirkstoff allein“, heißt es in einem Positionspapier, das zwölf Nichtregierungsorganisationen bereits im September veröffentlicht haben. Dem kann man nur zustimmen.

Die Begründungen der EFSA für ihr Urteil finden sie hier und auch hier.

1 Gedanke zu „Glyphosat-Urteil: Im Namen der Wissenschaft“

  1. Dabei vergisst der Schreiber, dass es immer noch starke und zB sehr gefährliche Herbizide online für den Kleingärtner zu kaufen gibt. Stark wassergefährdend sind davon viele eingestuft, Glyphosat ist das nicht.

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